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§ 14 Schlussbestimmung, Neufassung 1. Für die interne Führung der SpG und den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs gilt diese Spielordnung. Alle nicht genannten Fälle werden nach der Satzung und den Ordnungen der Fachvereinigung Bowling e.V. entschieden, die im Zweifelsfall immer entscheidend ist. Eine Einsicht beim 1. Vorsitzenden ist möglich. 2. Geringfügige Änderungen sind unter Zusätze vermerkt. Zusätze: Sitz der SpG Neukölln 61: Gretelstr. 12, 12057 Berlin (vertreten in Form des 1. Vorsitzenden Harry Kriegel) Heimatbahn der SpG Neukölln 61: Neue City-Bowling Hasenheide 108, 10967 Berlin Sitz der Fachvereinigung Bowling e.V. im Betriebssportverband e.V.: FVB, Gardeschützenweg 90, 12203 Berlin Letzte Änderung der Satzung: Auf der JHV 2009 Anhang zur Spielordnung von Neukölln 61 Dieser Anhang enthält wichtige Beschlüsse von Vorstandssitzungen, erweiterten Vorstandssitzungen und Jahreshauptversammlungen 1. vom 18.05.2000/22.01.2009 Vereinshemden Das Tragen der Vereinshemden, bei Anlässen die der Verein ausrichtet und finanziert, sowie in der Wintersaison, auch bei Veranstaltungen der FVB, wenn für Neukölln 61 gespielt wird, ist Pflicht. Die Abstimmung auf der JHV war einstimmig. Bei Nichttragen des Vereinshemdes ist mit einer "Strafe" von 2,50 € zugunsten der Vereinskasse zu ahnden. 2. vom 04.12.2003 Neue Mitglieder Es wird in Zukunft eine vereinfachte Aufnahme neuer Mitglieder stattfinden. Wenn das neue Mitglied nachweislich seinen Schnitt vorbringen kann oder man ihn persönlich kennt, wird er in der Mannschaft eingesetzt, die für ihn bestimmt ist. Der Einsatz kann auch nach Bedarf geregelt werden. Ansonsten sollte er erst mal in der Sommerrunde mitspielen. 3. vom 16.11.2006 Passivität Stellt ein Spieler einen Antrag auf Passivität und dem Antrag wird vom Vorstand zugestimmt, dann kann der Vorstand den Spielerpass einziehen (wenn die aktuelle FVB-Spielermarke schon im Pass ist).
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